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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 10 Sa 424/08   

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https://dejure.org/2008,17454
LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 10 Sa 424/08 (https://dejure.org/2008,17454)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.11.2008 - 10 Sa 424/08 (https://dejure.org/2008,17454)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. November 2008 - 10 Sa 424/08 (https://dejure.org/2008,17454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung bei den Stationierungsstreitkräften; Eingeschränkte Darlegungspflicht der US Streitkräfte zum Einsatz von Personal und Material

  • Judicialis

    Schutz-TV § 4; ; Schutz-TV § 4 Ziff. 4 b; ; Schutz-TV § 4 Nr. 4 d; ; Schutz-TV § 5; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 b; ; KSchG § 2; ; BPersVG § 72; ; BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 3; ; BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 2; ; BPersVG § 79 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung bei den Stationierungsstreitkräften - eingeschränkte Darlegungspflicht der US-Streitkräfte zum Einsatz von Personal und Material

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 10 Sa 424/08
    Dieser Grundsatz gilt auch bei der Beurteilung von Kündigungen im Bereich der Stationierungsstreitkräfte (vgl. BAG Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 - AP Nr. 157 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und BAG Urteil vom 12.12.1986 - 7 AZR 405/85 - dokumentiert in Juris; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22.03.2003 - 5 Sa 916/04 - dokumentiert in Juris).

    Zum Entscheidungsspielraum der US-Streitkräfte gehört auch die Befugnis, die Zahl der Arbeitskräfte zu bestimmen, mit denen eine Arbeitsaufgabe in der Dienstelle zukünftig erledigt werden soll (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 245/05, a.a.O.; zu den amerikanischen Streitkräften).

    C-5a TVAL II zu beschäftigen, nicht als offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich angesehen werden (vgl. BAG Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 und BAG Urteil vom 12.12.1986 - 7 AZR 405/85, a.a.O.).

  • BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Gerichtliche Überprüfbarkeit einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 10 Sa 424/08
    Dieser Grundsatz gilt auch bei der Beurteilung von Kündigungen im Bereich der Stationierungsstreitkräfte (vgl. BAG Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 - AP Nr. 157 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und BAG Urteil vom 12.12.1986 - 7 AZR 405/85 - dokumentiert in Juris; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22.03.2003 - 5 Sa 916/04 - dokumentiert in Juris).

    C-5a TVAL II zu beschäftigen, nicht als offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich angesehen werden (vgl. BAG Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 und BAG Urteil vom 12.12.1986 - 7 AZR 405/85, a.a.O.).

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 10 Sa 424/08
    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 29.11.2007 - 2 AZR 388/06 - AP Nr. 136 zu § 2 KSchG 1969, mit zahlreichen Nachweisen).

    Dies kann auf einer unternehmerischen Entscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebs bzw. einer Dienststelle oder einzelner Arbeitsplätze beruhen, von der auch das Anforderungsprofil der nach Umstrukturierung verbleibenden Arbeitsplätze erfasst werden kann (vgl. BAG Urteil vom 29.11.2007 - 2 AZR 388/06, a.a.O.).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 10 Sa 424/08
    Die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit bestimmten Qualifikationen ausführen zu lassen, ist von den Arbeitsgerichten grundsätzlich jedenfalls dann zu respektieren, wenn die Qualifikationsmerkmale einen nachvollziehbaren Bezug zur Organisation der auszuführenden Arbeiten haben (BAG Urteil vom 24.06.2004 - 2 AZR 326/03 - AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969, m.w.N.).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 10 Sa 424/08
    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung, die - wie hier - eine aus betrieblichen Gründen sonst erforderlich werdende Beendigungskündigung vermeidet, ist stets zulässig (BAG Urteil vom 03.04.2008 - 2 AZR 500/06 - AP Nr. 137 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 10 Sa 424/08
    Soweit der Arbeitgeber dann, wenn seine unternehmerische Entscheidung nahe an den Kündigungsentschluss heranrückt, seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen muss, ist diese Vortragslast kein Selbstzweck (vgl. BAG Urteil vom 18.10.2006 - 2 AZR 434/05 - NZA 2007, 552).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 5 Sa 916/04

    Stellenabbau - US-Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 10 Sa 424/08
    Dieser Grundsatz gilt auch bei der Beurteilung von Kündigungen im Bereich der Stationierungsstreitkräfte (vgl. BAG Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 - AP Nr. 157 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und BAG Urteil vom 12.12.1986 - 7 AZR 405/85 - dokumentiert in Juris; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22.03.2003 - 5 Sa 916/04 - dokumentiert in Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (25. Januar 1979 - 2 AZR 983/77 - BAGE 31, 253; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 342/89 - juris), wonach der Beschluss des Landesarbeitsgerichts über die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung schon dann vor Eintritt der formellen Rechtskraft unanfechtbar wird, wenn sich aus den Gründen der zugestellten Entscheidung ergibt, dass eine Divergenzbeschwerde offensichtlich unstatthaft bzw. aussichtslos ist, ist nach der Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes zum 1. Januar 2005, wonach jetzt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auch auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützt werden kann, überholt (LAG Niedersachsen 22. Januar 2010 - 10 Sa 424/08 - LAGE BetrVG 2001 § 103 Nr. 10).
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